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Ebook: Die Versorgung und Entsorgung von Mieterhaushalten: Eine Untersuchung der Rechtsbeziehung zwischen den leistungserbringenden Unternehmen und den Mietvertragsparteien

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27.01.2024
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Die direkte Kostenabrechnung bei der Strom- und Gasversorgung hat sich längst durchgesetzt. Ist dies nicht auch bei Wasser, Abwasser und Müll zu praktizieren? Die verbrauchs- und verursachungsabhängige Direktabrechnung mit Mietern im neuen § 4 Abs. 5 Miethöhegesetz begründet keinerlei Pflichten für die Leistungserbringer. Aus diesem Grunde versucht die Autorin das Versorgungs- und Entsorgungsrecht einerseits und das Mietvertragsrecht andererseits besser aufeinander abzustimmen und den ökologischen Zielsetzungen des Gesetzgebers de lege lata soweit wie möglich gerecht zu werden. Anknüpfungspunkt ist daher die Frage, ob sich nicht aus den Vorschriften über den Kontrahierungszwang und aus den spezialgesetzen über den ökologischen Umgang mit Wasser und Abfall ein Anspruch der Mieterhaushalte auf direkte Leistungsbeziehungen mit den Versorgungs- und Entsorgungsträgern herleiten läßt.




Die direkte Kostenabrechnung bei der Strom- und Gasversorgung hat sich l?ngst durchgesetzt. Ist dies nicht auch bei Wasser, Abwasser und M?ll zu praktizieren? Die verbrauchs- und verursachungsabh?ngige Direktabrechnung mit Mietern im neuen § 4 Abs. 5 Mieth?hegesetz begr?ndet keinerlei Pflichten f?r die Leistungserbringer. Aus diesem Grunde versucht die Autorin das Versorgungs- und Entsorgungsrecht einerseits und das Mietvertragsrecht andererseits besser aufeinander abzustimmen und den ?kologischen Zielsetzungen des Gesetzgebers de lege lata soweit wie m?glich gerecht zu werden. Ankn?pfungspunkt ist daher die Frage, ob sich nicht aus den Vorschriften ?ber den Kontrahierungszwang und aus den spezialgesetzen ?ber den ?kologischen Umgang mit Wasser und Abfall ein Anspruch der Mieterhaushalte auf direkte Leistungsbeziehungen mit den Versorgungs- und Entsorgungstr?gern herleiten l??t.


Die direkte Kostenabrechnung bei der Strom- und Gasversorgung hat sich l?ngst durchgesetzt. Ist dies nicht auch bei Wasser, Abwasser und M?ll zu praktizieren? Die verbrauchs- und verursachungsabh?ngige Direktabrechnung mit Mietern im neuen § 4 Abs. 5 Mieth?hegesetz begr?ndet keinerlei Pflichten f?r die Leistungserbringer. Aus diesem Grunde versucht die Autorin das Versorgungs- und Entsorgungsrecht einerseits und das Mietvertragsrecht andererseits besser aufeinander abzustimmen und den ?kologischen Zielsetzungen des Gesetzgebers de lege lata soweit wie m?glich gerecht zu werden. Ankn?pfungspunkt ist daher die Frage, ob sich nicht aus den Vorschriften ?ber den Kontrahierungszwang und aus den spezialgesetzen ?ber den ?kologischen Umgang mit Wasser und Abfall ein Anspruch der Mieterhaushalte auf direkte Leistungsbeziehungen mit den Versorgungs- und Entsorgungstr?gern herleiten l??t.
Content:
Front Matter....Pages I-XXXII
Einleitung....Pages 1-5
Der Vorsto? des Gesetzgebers in § 4 Abs. 5 MHG....Pages 6-23
Die Installation von Wohnungswasserz?hlern und die rechtlichen M?glichkeiten zum ?bergang auf verbrauchsabh?ngige Abrechnung sowie die Frage nach der Verteilung der dadurch verursachten Kosten....Pages 24-38
Die Wasserversorgung....Pages 39-116
Die Abwasserentsorgung (Entw?sserung)....Pages 117-145
Die M?llentsorgung (M?llabfuhr)....Pages 146-184
Zusammenfassung und Res?mee....Pages 185-190
Vorschlag zur Neuformulierung der Satzungen und der Allgemeinen Bedingungen im Hinblick auf die Direktbeziehungen zwischen Unternehmen und B?rgern (Mietern)....Pages 191-195
Back Matter....Pages 196-279


Die direkte Kostenabrechnung bei der Strom- und Gasversorgung hat sich l?ngst durchgesetzt. Ist dies nicht auch bei Wasser, Abwasser und M?ll zu praktizieren? Die verbrauchs- und verursachungsabh?ngige Direktabrechnung mit Mietern im neuen § 4 Abs. 5 Mieth?hegesetz begr?ndet keinerlei Pflichten f?r die Leistungserbringer. Aus diesem Grunde versucht die Autorin das Versorgungs- und Entsorgungsrecht einerseits und das Mietvertragsrecht andererseits besser aufeinander abzustimmen und den ?kologischen Zielsetzungen des Gesetzgebers de lege lata soweit wie m?glich gerecht zu werden. Ankn?pfungspunkt ist daher die Frage, ob sich nicht aus den Vorschriften ?ber den Kontrahierungszwang und aus den spezialgesetzen ?ber den ?kologischen Umgang mit Wasser und Abfall ein Anspruch der Mieterhaushalte auf direkte Leistungsbeziehungen mit den Versorgungs- und Entsorgungstr?gern herleiten l??t.
Content:
Front Matter....Pages I-XXXII
Einleitung....Pages 1-5
Der Vorsto? des Gesetzgebers in § 4 Abs. 5 MHG....Pages 6-23
Die Installation von Wohnungswasserz?hlern und die rechtlichen M?glichkeiten zum ?bergang auf verbrauchsabh?ngige Abrechnung sowie die Frage nach der Verteilung der dadurch verursachten Kosten....Pages 24-38
Die Wasserversorgung....Pages 39-116
Die Abwasserentsorgung (Entw?sserung)....Pages 117-145
Die M?llentsorgung (M?llabfuhr)....Pages 146-184
Zusammenfassung und Res?mee....Pages 185-190
Vorschlag zur Neuformulierung der Satzungen und der Allgemeinen Bedingungen im Hinblick auf die Direktbeziehungen zwischen Unternehmen und B?rgern (Mietern)....Pages 191-195
Back Matter....Pages 196-279
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