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Ebook: Die Mitwirkung der Hauptversammlung bei der Ausübung der Personalkompetenz durch den Aufsichtsrat: Überlegungen de lege lata und de lege ferenda zur Beteiligung der Aktionäre an der Bestellung, dem Widerruf der Bestellung, der Festsetzung der Vorstandsver

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02.03.2024
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Die Personalkompetenz in Bezug auf den Vorstand wird in der Aktiengesellschaft vom Aufsichtsrat wahrgenommen. Die Aktionäre haben nur sehr begrenzte Mitwirkungsmöglichkeiten. Diese Arbeitsteilung ist im Prinzip seit Einführung des Aktiengesetzes von 1937 in Deutschland unverändert. Soweit Reformen diskutiert und tatsächlich umgesetzt wurden, beschränken sich diese häufig auf den öffentlichkeitswirksamen Bereich der Vorstandsvergütung. Der Autor untersucht, wo die Schwächen des aktuellen Systems liegen und diskutiert unterschiedliche Regulierungsansätze. Dabei wird insbesondere behandelt, welche dogmatischen, ökonomischen und institutionellen Gründe für und gegen eine stärkere Einbeziehung der Hauptversammlung in Personalfragen sprechen. Aus den daraus gewonnenen Ergebnissen werden sodann Rückschlüsse für die einzelnen Aspekte der Personalkompetenz gezogen, wobei der Autor insbesondere Änderungen bei der Festsetzung der Vergütungspolitik und beim Widerruf der Bestellung nach § 84 Abs. 3 AktG befürwortet.»The Participation of the Annual General Meeting in Personnel Decisions of the Supervisory Board«In German public companies, personnel decisions regarding the board of directors are solely made by the supervisory board. By law, shareholders only have a handful of participation rights, all of them non-binding. Philipp Otto Neideck examines the dogmatic, economic and institutional reasons for this task sharing. Furthermore, he shows in which personnel decisions a stronger influence of the Annual General Meeting would be a beneficial addition to the current regulatory system.
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