Online Library TheLib.net » Die Wiederholungskündigung: Verbrauch von Gestaltungsrechten und Rechtskraft im Kündigungsschutzprozess
cover of the book Die Wiederholungskündigung: Verbrauch von Gestaltungsrechten und Rechtskraft im Kündigungsschutzprozess

Ebook: Die Wiederholungskündigung: Verbrauch von Gestaltungsrechten und Rechtskraft im Kündigungsschutzprozess

00
02.03.2024
0
0
Eine Wiederholungskündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber aus einem Grund kündigt, den er schon erfolglos zur Begründung einer früheren Kündigung herangezogen hat. Die »Unzulässigkeit« der Wiederholungskündigung ist sowohl in der Rechtsprechung als auch im Schrifttum seit Langem anerkannt; die Begründungen hierfür variieren allerdings erheblich. Im Wesentlichen gibt es eine materiellrechtliche und eine prozessrechtliche Lösung, welche die Autorin zunächst systematisiert darstellt. Der materiellrechtliche Ansatz geht von einem »Verbrauch« des Gestaltungsrechts »Kündigung« aus, der prozessrechtliche von einer ausnahmsweise angeordneten Rechtskrafterstreckung des Urteils, das der Kündigungsschutzklage gegen die erste Kündigung stattgegeben hat. Hierauf aufbauend entwickelt die Autorin anhand allgemeiner zivilrechtlicher und zivilprozessrechtlicher Grundsätze ein neues, differenzierendes Begründungsmodell.»Repeated Notice of Dismissal«The unlawfulness of a repeated dismissal has long been recognized under German law, though the reasoning for this inadmissibility is considerably disputed. In essence, there are both substantive and procedural justifications, both of which the author comprehensively presents here. Based on the fundamental principles of substantial and procedural law, the author develops a new, differentiated justification for the unlawfulness of a repeated dismissal.
Download the book Die Wiederholungskündigung: Verbrauch von Gestaltungsrechten und Rechtskraft im Kündigungsschutzprozess for free or read online
Read Download
Continue reading on any device:
QR code
Last viewed books
Related books
Comments (0)
reload, if the code cannot be seen