Online Library TheLib.net » Der Staatsfeind in der römischen Kaiserzeit: Untersuchungen zur "damnatio memoriae"
Die Bestrafung des reus criminis maiestatis ist oft in zu starker Systematisierung dargelegt worden, indem Zeugnisse der Juristen und Berichte literarischer Quellen ohne Berücksichtigung ihres zeitlichen Abstandes und des Zweckes ihrer Mitteilungen zur Darstellung einheitlicher, feststehender Strafen verwandt wurden. Da aber das römische Recht in besonderer Weise ein Recht der Präzedenzfälle ist, liegt die Wahrscheinlichkeit nah, daß auch die Strafarten in allmählicher Entwicklung erst ihre festen Formen annahmen. Ziel der Untersuchungen ist es, die Hostiserklärung gegen den Princeps in ihrer politisch bedingten Eigenart und ihrer rechtlichen Auswirkung darzulegen. Ausgangspunkt waren Strafe und Strafprozeß
gegenüber dem Majestätsverbrecher und Staatsfeind, wobei im Hinblick auf das meist postume Vorgel1en gegen den Princeps
eine besondere Berücksichtigung des postumen Majestätsverfahren erforderlich war. Die andere Seite des Problems, das Verhältnis von damnatio, consecratio und recissio actorum als einer angeblich, selbständigen Art der Abrechnung mit einem toten Princeps machte eine allgemeine Erörterung des möglichen Vorgehens von Senat und Nachfolger nach dem Tode eines Kaisers notwendig. Vielleicht ist es so möglich, den großartig einheitlichen Rahmen, in den Mommsen das römische Staatsrecht und Strafrecht gestellt hat, etwas zu weiten und ihn trotz Beachtung der stark juristischen Staatsauffassung der Römer mehr mit der Dynamik des Lebens zu erfüllen.
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