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Ebook: Schreckliche Juristen

Author: Ingo Müller

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15.02.2024
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Müller veröffentlichte 1987 sein Buch als bewusste Reaktion auf das Ende der bzw. die nie eingeleitete Strafverfolgung von Richtern des Volksgerichtshofs. Er begann sein Werk mit den Worten: „Unter den Verbrechen des Nazi-Regimes sind jene der deutschen Justiz weitgehend unbeobachtet und ungesühnt geblieben. Es ist eine beklemmende Tatsache, dass es den Juristen gelungen ist, ihre Vergangenheit zu verschleiern und zu beschönigen.“ (Ingo Müller: Furchtbare Juristen)

Er beschrieb im 1. Kapitel auf wenigen Seiten den Kampf der Justiz zu Beginn des 19. Jahrhunderts um ihre Unabhängigkeit, die mit der Aufklärungsbewegung und dem Kampf um Menschenrechte gegenüber der reaktionären Politik Fürst von Metternichs einherging. Das 2. Kapitel unter der Überschrift „Die forcierte Anpassung“ beschreibt, wie Reichskanzler Otto von Bismarck im Kaiserreich die Justiz politisch instrumentalisierte und mit Gesetzen staatlich kontrollierte.

Mit dem 3. und 4. Kapitel näherte sich Müller seinem eigentlichen Thema: Er beschrieb die Richter der Weimarer Republik, ihr Verhältnis zum aufsteigenden Nationalsozialismus und zur deutschen Wiederaufrüstung. An vielen Einzelfällen zeigte er auf, wie die Weimarer Justiz diese Vorgänge deckte und förderte, auch mit neuen Rechtsbegriffen und Rechtskonstruktionen wie dem „Staatsnotstand“.

Im zweiten Hauptteil (S. 35–202) beschrieb Müller „Die deutsche Justiz 1933 bis 1945“. Er ging aus vom Reichstagsbrand-Prozess über die „Selbstgleichschaltung“ des deutschen Richterbundes, beschrieb die Rolle von Reichsgerichtspräsident Erwin Bumke und dem Staatsrechtler Carl Schmitt dabei, die Schaffung des NS-Staates durch Ausnahmegesetze seit März 1933, die Ausschaltung jeder politischen Opposition durch die noch nicht von NS-Richtern dominierten Gerichte und die Verdrängung von Juden und liberalen Rechtsanwälten aus der Anwaltschaft mit dem Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Sodann beschrieb er die Deformation des Rechts durch die nationalsozialistische Weltanschauung und die Bemäntelung von NS-Terror und NS-Verbrechen durch Einführung neuer Rechtsbegriffe wie „Führertum“, „völkische Ordnung“, „rassische Artgleichheit“, „Schutz der Volksgemeinschaft“ u. a., die Bindung der Beamtenschaft an den Führer statt an das Recht, die systematische Verschärfung des Strafvollzugs durch Einrichtung von Konzentrationslagern, die rassistischen Rechtslehren, die zu den Nürnberger Gesetzen und einer Flut von „Rassenschande“-Prozessen führten, die „totale Entrechtung“ der Juden durch immer neue diskriminierende Rechtsdefinitionen und Strafverordnungen der Juristen, die rechtliche Freigabe der Zwangssterilisation von „Erbkranken“ und der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ in der Aktion T4, die Rolle von Reichsgericht, Volksgerichtshof und Sondergerichten, die er „Standgerichte der inneren Front“ nannte, deren Rolle in den eroberten Gebieten Osteuropas, die Nacht und Nebel-Justiz der spurlosen Entführung und Internierung von potentiellen Widerstandskämpfern, die Konkurrenzsituation zwischen Gerichten und Gestapo, die Militärgerichte im Zweiten Weltkrieg. Im letzten Kapitel 18 dieses Hauptteils beschrieb Müller auch Einzelfälle von richterlichem Widerstand gegen die systematische Rechtsbeugung im NS-Staat.
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