Ebook: Sprachenordnung und Minderheitenschutz im schweizerischen Bundesstaat: Relativität des Sprachenrechts und Sicherung des Sprachfriedens Language Law and Protection of Minorities in Federal Switzerland (English Summary)
Author: Dagmar Richter (auth.)
- Tags: European Law/Public International Law
- Series: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 158
- Year: 2005
- Publisher: Springer-Verlag Berlin Heidelberg
- Edition: 1
- Language: German
- pdf
Das Buch erschließt das schweizerische Sprachenrecht als Modell für die Bewältigung von Minderheitenproblemen in anderen vielsprachigen Gesellschaften. Alle wichtigen Bestimmungen und Judikate werden auszugsweise zitiert und analysiert. Aus dem Vergleich korrespondierender Regelungen ergeben sich Entwicklungslinien und allgemeingültige Prinzipien. Verschiedenheiten, die sich aus der unterschiedlichen Zusammensetzung der Sprachgruppen im Gliedstaat im Verhältnis zum Gesamtstaat erklären, begründen die These von der Relativität des Sprachenrechts im Bundesstaat. Die Studie zeigt, wie Minderheitenschutz im Spannungsfeld zwischen dem öffentlichen Interesse an der Amtssprache (Territorialitätsprinzip) und dem Einzelinteresse an der Muttersprache (Sprachenfreiheit) rechtsstaatlich konzipiert werden kann.
Das Buch erschließt das schweizerische Sprachenrecht als Modell für die Bewältigung von Minderheitenproblemen in anderen vielsprachigen Gesellschaften. Alle wichtigen Bestimmungen und Judikate werden auszugsweise zitiert und analysiert. Aus dem Vergleich korrespondierender Regelungen ergeben sich Entwicklungslinien und allgemeingültige Prinzipien. Verschiedenheiten, die sich aus der unterschiedlichen Zusammensetzung der Sprachgruppen im Gliedstaat im Verhältnis zum Gesamtstaat erklären, begründen die These von der Relativität des Sprachenrechts im Bundesstaat. Die Studie zeigt, wie Minderheitenschutz im Spannungsfeld zwischen dem öffentlichen Interesse an der Amtssprache (Territorialitätsprinzip) und dem Einzelinteresse an der Muttersprache (Sprachenfreiheit) rechtsstaatlich konzipiert werden kann.